Sehr geehrter Herr von Känel,
Wir
bedanken uns für Ihre o. g. Mitteilung.
Wie ich bereits am
Telefon erläuterte, ist die Anrechnung von Tafelessen
auf die
Regelleistung bei Hartz IV rechtswidrig.
Mehr Informationen
zum Thema Einkommensanrechnung finden Sie in der
Einkommensverordnung zum SGB II
unter
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/
Publikation/pdf/GesetzestextAend-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf
Mit
freundlichen Grüßen und guten Wünschen für Ihren
Widerstand gegen Hartz IV vor Ort
Ronald Blaschke
Mitarbeiter
von Katja Kipping, MdB
Sozialpolitische Sprecherin der Fraktion
DIE LINKE.
PS: Wenn Sie es wünschen, können Sie auch
in unseren mailverteiler zu Fragen von
Hartz IV aufgenommen
werden. Bitte teilen Sie uns dies bei Interesse mit.