Sehr geehrter Herr von Känel,

Wir bedanken uns für Ihre o. g. Mitteilung.
Wie ich bereits am Telefon erläuterte, ist die Anrechnung von Tafelessen
auf die Regelleistung bei Hartz IV rechtswidrig.

Mehr Informationen zum Thema Einkommensanrechnung finden Sie in der
Einkommensverordnung zum SGB II unter

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/
Publikation/pdf/GesetzestextAend-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf

Mit freundlichen Grüßen und guten Wünschen für Ihren Widerstand gegen Hartz IV vor Ort
Ronald Blaschke
Mitarbeiter von Katja Kipping, MdB
Sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

PS: Wenn Sie es wünschen, können Sie auch in unseren mailverteiler zu Fragen von
Hartz IV aufgenommen werden. Bitte teilen Sie uns dies bei Interesse mit.